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Pflegeleistungen

Die Behandlungspflege kann als Gegensatz zur Grundpflege gesehen werden. Denn die Tätigkeiten, die zur Grundpflege gehören, können auch von Pflegehelferinnen oder ambulanten Pflegediensten übernommen werden. Die aktivierende Pflege wird wiederum als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden. 

Zur Grundpflege gehören die Körperpflege bei Senioren, Hilfestellungen beim täglichen Essen oder auch Hilfe beim Gang zur Toilette.  Als Behandlungspflege werden dagegen Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch ausgebildete Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz.
Das Ziel der aktivierenden Pflege ist, dass die Pflegebedürftigen langfristig eine größtmögliche Selbstständigkeit bei der Durchführung alltäglicher Bewegungsabläufe wiedererlangen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen des Betroffenen. Ziel der Aktivierungsmaßnahmen ist nicht, den Pflegebedürftigen körperlich oder geistig zu überfordern, sondern ihn zu ermutigen und ihn in seinem eigenen Agieren zu stärken.


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